Professionelle Auftraggeber

Technische Leistungen für Kommunen und Wohnungswirtschaft

Für öffentliche Auftraggeber, Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Hausverwaltungen, Architekturbüros und Projektentwickler: Bestände erfassen, Maßnahmen vorbereiten und die Ausführung im vereinbarten Umfang begleiten.

Leistungsfelder

Bestand aufnehmen

Gebäudedaten, sichtbare Zustände und vorhandene Unterlagen für die weitere Entscheidung strukturieren.

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Sanierung vorbereiten

Maßnahmen, Abhängigkeiten, Varianten und zusätzlichen Fachplanungsbedarf einordnen.

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Leistungen vergeben

Leistungsbeschreibungen und Angebote fachlich vergleichbar aufbereiten.

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Ausführung steuern

Schnittstellen, Termine, offene Punkte und Nachweise im vereinbarten Umfang verfolgen.

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Qualität dokumentieren

Vereinbarte Bauabschnitte prüfen, Abweichungen festhalten und Schlussunterlagen ordnen.

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Rechnungen prüfen

Aufmaße, Leistungsstand und Rechnungspositionen nach vereinbartem Prüfauftrag abgleichen.

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Zusammenarbeit und Abgrenzung

Ausgangspunkt sind Aufgabenstellung, Bestand, vorhandene Unterlagen und die erforderlichen Entscheidungen. Leistungen, Zuständigkeiten, Schnittstellen, Termine und Dokumentation werden projektbezogen vereinbart. Erforderliche zusätzliche Fachplanungen werden früh benannt.

Für die erste Abstimmung

Hilfreich sind eine kurze Beschreibung des Gebäudes oder Portfolios, der Anlass der Maßnahme und die Entscheidung, die vorbereitet werden soll. Vorhandene Bestandspläne, Zustandsberichte, Wartungs- oder Schadensdokumentationen und ein grober Zeitrahmen erleichtern die Eingrenzung. Fehlende Unterlagen können als offene Punkte benannt werden; für die erste Anfrage müssen sie nicht vollständig vorliegen.

Vom Befund zur Aufgabenstellung

Zu Beginn sollte klar sein, ob eine Bestandsaufnahme, ein Maßnahmenvergleich, die Vorbereitung einer Vergabe oder die Begleitung der Ausführung benötigt wird. Daraus lassen sich Prüftiefe, Ergebnisformat und Schnittstellen zu Verwaltung, Nutzern, Fachplanern und ausführenden Unternehmen ableiten. Ein Ortstermin beantwortet andere Fragen als eine Aktenprüfung; verdeckte Bauteile oder technische Anlagen erfordern gegebenenfalls zusätzliche Untersuchungen durch die zuständigen Fachleute.

Öffentliche Referenzen und Auftraggebernamen werden erst nach gesonderter Freigabe ergänzt.

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