01Planung
Geordnet ins Verfahren
Bauanträge und Genehmigungsplanung
Die abgestimmte Planung wird in geordnete Bauvorlagen für das jeweilige Verfahren übersetzt.Vorhaben anfragen033200 527645 anrufen
02Einblicke und Konzeptideen
Planung im Bild
KI-generierte Illustrationen erläutern das Thema. Sie zeigen keine ausgeführten Kundenprojekte und ersetzen keine technische Planung.
03Situation und Ziel
Welche Unterlagen, Nachweise und Beiträge werden für das konkrete Vorhaben benötigt?
Für Bauherren mit einem abgestimmten Vorhaben und Klärungsbedarf zu den erforderlichen Bauvorlagen.
Was wir konkret übernehmen
Im Rahmen meiner gesetzlichen Befugnisse übernehme ich die vereinbarten Planungsaufgaben und erstelle Bauvorlagen. Dazu können Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Baubeschreibungen und weitere projektbezogene Unterlagen gehören.
Widersprüche zwischen Planständen und fehlende Unterlagen werden benannt. Rückfragen werden mit den zuständigen Beteiligten im vereinbarten Umfang koordiniert.
Die Erstellung von Bauvorlagen und die Berechtigung für besondere Fachnachweise sind getrennt zu betrachten. Für Standsicherheit, Brandschutz und weitere Anforderungen können zusätzliche Fachkenntnisse, Berechtigungen oder Prüfungen erforderlich sein.
Benötigte Fachplaner werden projektbezogen einbezogen. Sie verantworten ihre jeweiligen Unterlagen. Wenn ich als Entwurfsverfasser tätig bin, gehört die Abstimmung dieser Beiträge mit meiner Planung zu meinen Aufgaben. Ein erforderlicher amtlicher Lageplan wird durch die zuständige Vermessungsstelle erstellt.
- Planungsstand und Verfahrensanforderungen abgleichen
- Bauvorlagen strukturiert zusammenstellen
- Notwendige Fachbeiträge und Rückfragen koordinieren
04Zusammenarbeit
So läuft die Leistung ab
- Entwurfsstand, Zuständigkeiten und Anwendbarkeit von § 65 BbgBO klären.
- Vereinbarte Bauvorlagen und Fachbeiträge zusammenführen.
- Offene Nachweise und Abstimmungen dokumentieren und zur verantwortlichen Prüfung übergeben.
Diese Unterlagen helfen beim Einstieg
- Abgestimmter Entwurf, Grundstücksunterlagen und vorhandene behördliche Rückmeldungen.
- Vorliegende Fachnachweise, bestehende Genehmigungen und bekannte Zuständigkeiten.
Das erhalten Sie im vereinbarten Umfang
- Vereinbarte Bauvorlagen und eine Übersicht über Planstände, Fachbeiträge und noch fehlende Nachweise.
- Dokumentierte Rückfragen und Abstimmungen; verantwortliche Prüfung und Unterzeichnung werden projektbezogen zugeordnet.
05Leistungsumfang
Schwerpunkt und Abgrenzung
Genehmigungsplanung bearbeitet die Bauvorlagen auf Grundlage einer abgestimmten Planung. Die Seite Bauantrag Brandenburg erläutert den Einstieg, wenn Unterlagen, Zuständigkeiten und Verfahrensfragen noch zu ordnen sind.
Bauvorlagen in Brandenburg
Die Brandenburgische Bauordnung berücksichtigt Maurer- und Betonbauermeister ausdrücklich bei den Regelungen zur Erstellung von Bauvorlagen. Welche Aufgaben ich für Ihr Vorhaben verantwortlich übernehmen kann, klären wir anhand der Bauaufgabe, ihrer technischen Anforderungen und des erforderlichen Leistungsumfangs.
Amtliche Grundlage: § 65 BbgBO · geprüft am 09.09.2026
Leistungsgrenzen
Wir vereinbaren, welche Planung, Zeichnungen und Dokumentationen Sie erhalten und welche Fachleistungen zusätzlich erforderlich sind. Die Übernahme einer Planungsaufgabe umfasst nicht automatisch sämtliche Fachnachweise, die Bauüberwachung oder ausführende Bauarbeiten. Über eine erforderliche Genehmigung entscheidet die zuständige Behörde.
Umfang, Termine, benötigte Fachbeiträge und Vergütung werden vor der Beauftragung projektbezogen abgestimmt.
Passende nächste Leistungen
Ausgangspunkt ist Nuthetal bei Potsdam. Die Betreuung Ihres Standorts und mögliche Ortstermine stimmen wir persönlich ab.
06Ihr nächster Schritt
Den Unterlagenstand für Ihr Vorhaben klären
Nennen Sie mir den Standort, die geplante Nutzung und die gewünschte Veränderung. Vorhandene Pläne, Fotos und frühere Genehmigungen helfen bei der ersten Einordnung. Gemeinsam klären wir die nächsten Planungsschritte.